Mitgliedschaft

Eine Genossenschaft besteht nur durch ihre Mitglieder – sie sind sozusagen ihr Herz.

Die Grundprinzipien der genossenschaftlichen Gemeinschaft sind Selbsthilfe, Selbstverwaltung und Selbstverantwortung.

Der Zweck der Genossenschaft ist vorrangig die Förderung der Mitglieder, indem eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung gewährleistet wird. Hierfür wird der Wohnungsbestand entsprechend den Bedürfnissen der Mitglieder angepasst und verwaltet.

Mitglieder einer Genossenschaft sind zugleich Eigentümer, Kapitalgeber und Kunden beziehungsweise Nutznießer der Leistungen des Unternehmens. Sie wählen in der Mitgliederversammlung die Mitglieder des Aufsichtsrates. Der Aufsichtsrat bestellt den Vorstand und begleitet ihn in seiner Arbeit. Der Vorstand leitet die Genossenschaft. Bei allen wichtigen Entscheidungen der Genossenschaft hat jedes Mitglied eine Stimme – und das unabhängig von der Höhe des eingesetzten Kapitals. Damit ist die Genossenschaft eine urdemokratische Unternehmensform. Ihre Unternehmensziele sind nicht auf Gewinnmaximierung ausgerichtet.


Wohnungsbaugenossenschaft Uelzen eG
Zuhause sein bedeutet entspannen

Wohnungsbaugenossenschaft für ein schönes und sicheres Zuhause.

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Liebe Mieterinnen und Mieter,

unser Winterdienst tut sein Bestes, um Gehwege und Verkehrsflächen so schnell und zuverlässig wie möglich von Schnee und Eis zu befreien.
Bei extremen Wetterbedingungen bitten wir jedoch um Verständnis, dass nicht alle Bereiche gleichzeitig geräumt und gestreut werden können.

Bitte seien Sie daher besonders vorsichtig und passen Sie Ihr Verhalten den winterlichen Verhältnissen an. Rutschgefahr kann trotz laufendem Winterdienst nicht vollständig ausgeschlossen werden.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Rücksichtnahme. Bleiben Sie bitte achtsam und kommen Sie gut durch die Winterzeit.


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